Justizskandale - Der Fall Ralf Witte

 

 

Justizskandale - Der Fall Gustl Mollath

 

 

 

 

 

Es ist etwas faul im Rechtsstaat

 

Mit unserem Rechtsstaat und der Rechtsprechung in Deut-
schland stimmt irgendetwas nicht, ist irgendetwas nicht in Ordnung. Anstatt alles genau zu untersuchen, scheint man

lieber nach der Devise zu verfahren - Hauptsache wir haben

keine Arbeit mehr damit. Richtige Nachprüfungen scheint es

nicht mehr zu geben. Anscheinend ist zuviel Arbeit mit zu-
viel Zeitaufwand nicht erwünscht.

 

Ich habe selbst diese Erfahrung gemacht bei meiner Straf-
sache wegen Körperverletzung, wie schlampig und ignorant sie gearbeitet haben, einfach unglaublich. Eine Richterin vom Amtsgericht Frankfurt am Main hat nachweisbar Rechts-beugung begangen. In ihrer Urteilsbegründung hat sie ein-
fach dreimal gelogen, um ihre Verurteilung besser zu recht-fertigen und niemand interessiert sich dafür. Wen kümmert es, wenn so etwas passiert. Man weist lieber alle Vorwürfe und Beschwerden zurück, behauptet das Gegenteil und hat keine Arbeit mehr damit.


Und Bürger, die glauben Richter würden unabhängig, also

unparteiisch und objektiv urteilen, werden hoffentlich durch diese Justizskandale eines Besseren belehrt.

 

Der Fall von Gustl Mollath wird jetzt heruntergespielt und

verharmlost. Hier hat sich aber eine Willkürjustiz offenbart,

die genauer untersucht werden muß. Rechtsbeugungen von

Richtern dürfen eben nicht so einfach hingenommen werden

und es geht nicht an, daß Richter Rechtsbeugungen begehen, ohne strafbare Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

Für solche Richter darf es keinen Freibrief mehr geben und

Fehlurteile müssen auch für Richter Konsequenzen haben

und nicht nur disziplinarische. Im Falle von Gustl Mollath

geht es um 7 Jahre Freiheitsberaubung durch Rechtsbeugung!

 

Vielleicht sollten unsere Politiker einmal darüber nachdenken

Dienstaufsichtsbehörden in jedem Bundesland einzuführen

mit Sondergerichten und Sonderermittlern, die bei Verdacht von Rechtsbeugungen tätig werden und mit besonderen Vollmachten hier agieren dürfen, um den Angeklagten zu helfen und um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Justiz wieder herzustellen. RST

 

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