Vorwort

Mein Strafverfahren ist abgeschlossen und ich darf bezahlen.

 

Ein alkoholisierter Fußgänger hatte ganz dreist behauptet, nach einer kurzen handgreiflichen Auseinandersetzung, die ich mit ihm hatte und die er aber angefangen hat, ich hätte ihn mit meinem Fahrrad umgefahren, er wäre gestürzt und auf den Kopf gefallen. Eine Zeugin will alles gesehen haben. Beide hatten extrem gelogen und mir glaubte man nicht. Anstatt nun die Lügner zu bestrafen, drehte und beugte man alles so hin, daß ich wegen Körperverletzung verurteilt wurde und man die Lügner verschonte.

 

Die Urteile und der Beschluß sind deshalb eine Schande und ein Skandal für unseren Rechtsstaat in Deutschland. Geahn-
det werden Rechtsbeugungen von Richtern nur sehr selten, deshalb kam mir die Idee mit dieser Frage mein Buch zu betiteln.

2 Richter, 2 Fehlurteile, beide Urteile mit Lügen begründet und voll zu meinem Nachteil. Auch mit meinem Revisionsversuch scheiterte ich. Da sowieso über 90 % der Revisionen abgelehnt werden, war das zu erwarten. Der Beschluß kam nach einem halben Jahr. Er wurde einstimmig von 3 Richtern vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main mit ihrem Standardsatz abgetan, obwohl die Beweise nicht fehlerfrei gewürdigt wurden und es Rechtsfehler gab, wie ich in meinem Buch noch aufzeigen und nachweisen werde:

Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nach-
prüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revisions-
rechtfertigung und der Gegenerklärung vom 30.9.2010 keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

 

Die Nachprüfung wurde nicht von den 3 Richtern selbst vor-
genommen und sie ist äußerst fragwürdig. Die Strafprozeß-
ordnung verbietet sogar den Revisionsrichtern die Aktenein-sicht. Nach meiner Meinung ein unsinniges Verbot, weil sie so Manipulationen nicht erkennen können. Den Beweis für eine solche Manipulation bietet die erste Urteilsbegründung, wo die Strafrichterin vom Amtsgericht Frankfurt am Main einfach behauptet hat, ich hätte ja selbst einen gezielten Schlag in das Gesicht meines Kontrahenten eingeräumt. Das war eine glatte Lüge und so absolut nicht der Fall gewesen. Und es war nicht die einzigste Lüge in ihrer Urteilsbegründung!


Auch wenn der ganze Vorfall nur ein Bagatellfall war, wurde ich wegen Körperverletzung nach § 223 StGB zu Unrecht verurteilt. Aufgrund von falschen Zeugenaussagen kam es zu einer Vorverurteilung und das Urteilsvermögen von zwei Richtern wurde dadurch erheblich beeinflußt und getrübt, so daß ein Freispruch von vornherein ausgeschlossen war und Einwände und Widersprüche ohne Gehör blieben. Darüber hinaus haben beide Richter gezeigt, mit welcher perfiden Einstellung sie urteilen können und welche Gefahr besteht für jeden Angeklagten, wenn Strafrichter anfangen ihre Macht zu mißbrauchen.

 

Daß der alkoholisierte Fußgänger, der die handgreifliche Auseinandersetzung anfing, mich zuerst Angriff ohne Grund, und dann auch noch als Nebenkläger gegen mich aussagen durfte, zeigt deutlich, wie sehr sein Anwalt die Weichen im Vorfeld gestellt hatte, um das Verfahren zu meinem Nachteil zu beeinflussen.

In meinem Strafverfahren haben beide Richter und die Vertre-
terinnen der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft sich nicht die geringste Mühe gegeben, die Widersprüche und die Lügen der Zeugen zu prüfen und zu hinterfragen und leider war ich von meinem Anwalt so enttäuscht, er stellte in der Hauptverhandlung an die Zeugen kaum eine Frage, daß ich mich entschied, ohne ihn in die Berufungsverhandlung zu gehen. Mein Anwalt war leider mit dem gegnerischen Anwalt

gut befreundet, was ich erst später von ihm selbst erfuhr!

Aber auch hier erlebte ich eine böse Überraschung, denn obwohl ich in der Hauptverhandlung von einem Zeugen entlastet wurde, er sagte zweimal aus, daß er gesehen hat, wie ich mein Fahrrad schob, beugte der Vorsitzende Richter vom Landgericht Frankfurt am Main trickreich die Sache so zu meinem Nachteil hin, daß ich wieder wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Hierbei stützte er sich hauptsächlich auf die polizeiliche Zeugenvernehmung der Zeugin, die hier am meisten gelogen hatte und attestierte ihr in seiner Urteilsbe-
gründung eine Glaubwürdigkeit, die sie schon in der Haupt-
verhandlung verloren und eingebüßt hatte.

 

In seiner Urteilsbegründung schreibt er:

 

Soweit der Angeklagte behauptet, er sei vor dem heran-nahenden Nebenkläger abgestiegen und habe versucht, ihn mit der linken Hand bei Seite zu schieben, wird seine Einlassung widerlegt durch die Bekundung der Zeugin, die das Geschehen von Anfang an beobachtete und sah, wie der Angeklagte den Nebenkläger mit dem Fahrrad umfuhr. Die Kammer hegt keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin, die weder den Angeklagten noch den Nebenkläger kannte, am Ausgang des Strafverfahrens nicht persönlich interessiert ist und keine Veranlassung hat, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten.

 

Diese Zeugin war aber eben nicht von Anfang an dabei und

hatte bewußt falsch ausgesagt! Deshalb fragte ich in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht den Zeugen, der dort parkte und sein Auto auslud, wann er die Zeugin zuerst gesehen hatte? Er antwortete:

 

"Ganz am Anfang, als sie mich fragte, was hier los sei."

 

Da ich den Fußgänger mit meinem Fahrrad nicht umgefahren habe, handelte es sich von Anfang an um eine falsche Ver-
dächtigung, strafbar nach § 164 StGB. Diese Verdächtigung wurde durch die falsche Aussage der Zeugin bewußt unter-
stützt. Das haben diese Strafrechtler nicht wahrhaben wollen, ob gewollt oder ungewollt, und obwohl es genügend Hinweise dazu gab. Soweit sich die Zeugen aber strafbar gemacht haben durch ihre falschen Zeugenaussagen, ist und bleibt deren strafrechtliche Verfolgung ein Gebot der Gerechtigkeit.

Sie sollten deshalb beim Lesen der Zeugenaussagen immer bedenken, daß das meiste, was hier ausgesagt wurde, gelo-
gen war und so nicht passierte.

Ständiges Hinterfragen der Zeugenaussagen ist deshalb ober-
stes Gebot!

 

Und die widersprüchlichen Aussagen der Zeugin Z., die alles gesehen haben will, sind sogar für jeden Laien offensichtlich. Sie war als Zeugin absolut unglaubwürdig, und der Richter im Berufungsverfahren vom Landgericht Frankfurt am Main mißbrauchte seine Macht und beugte ebenfalls das Recht zu meinem Nachteil.

 

 

P.S.: Mein Strafverfahren war nur eine Bagatellsache, aber man kann an diesem Strafverfahren ganz gut die schlampige

Arbeitsweise von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern aufzeigen. Und das erstaunliche daran ist, wie sehr

gelogen wird selbst vor Gericht und selbst dann von Richtern,

die ihr Urteil ja irgendwie begründen müssen. Und so etwas

nennt man bekanntlich Willkürjustiz und das in Deutschland!

 

Die Öffentlichkeit sollte meine Geschichte noch erfahren!

 

Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung!