Krankenkassen

 

ZDFzoom: Kranke Kassen - Wettbewerb auf dem Rücken der Patienten

 

 

 

Wir wollen die Zwangsversicherungspflicht wieder abschaf-
fen und die freie Wahl der Krankenkasse ermöglichen ohne
irgendwelche Einschränkungen.  

Für viele Bürger bedeutet diese Zwangsversicherungspflicht, also die Zahlung von Krankenkassenbeiträge auch wenn man keine Arbeit hat und kein Geld verdient, den Einstieg in die Zwangsarbeit.

 

Unversicherte tappen in die Schuldenfalle, da rückwirkende

Forderungen in größer Höhe drohen und alles nachbezahlt

werden muß.

 

Hier haben sich die Lobbyisten der Krankenkassen durchge-

setzt und ihre Interessen wurden in neue Gesetze gefaßt,

die ein Abkassieren, sogar rückwirkend, ermöglichen.

 

Über 2 Milliarden Euro an Forderungen sollen durch dieses

Gesetz bei den Krankenkassen ausstehen.

 

Über die verschuldeten Personen oder Familien, die vielen,

die es betrifft, gibt es kaum Informationen.

 

 

Krankenkassen machen sich immer unbeliebter!

 

 

 

Die Krankenkassen durften Wucherzinsen von 5 % im Monat zusätzlich berechnen. Jetzt soll endlich diese jahrelange Fehlentwicklung gestoppt werden!

 

 

 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen von Versicherten, die ihre Beiträge nicht rechtzeitig bezahlen, zusätzlich zum Beitrag einen Säumniszuschlag von fünf Prozent pro Monat – also 60 Prozent im Jahr! – verlangen. Dabei handele es sich nämlich nicht um Wucher, sondern um ein "sachlich gerecht-
fertigtes Druckmittel", urteilte das Bundessozialgericht am 29. August. 1,6 Millionen Mitgliedskonten bei gesetzlichen Krankenkassen, so hat deren Spitzenverband gezählt, stehen derzeit im Minus. Meist handelt es sich dabei um Leute, die durch die im Jahre 2007 eingeführte allgemeine Kranken-

versicherungspflicht versicherungspflichtig geworden sind, unter ihnen sehr viele Selbstständige, die als pflichtver-sicherte "freiwillige" Mitglieder unabhängig von ihrem Einkommen einen unangemessen hohen Mindestbeitrag von derzeit 293,34 € monatlich bezahlen müssen – wozu viele aber schlicht das Geld nicht haben. So wie der selbstständige Restaurator, der in diesem Fall geklagt hatte, da schon der Pflichtbeitrag sein durchschnittliches Monatseinkommen von rund 600 € weit überforderte – und erst recht der Säumnis-zuschlag von fünf Prozent, den seine Krankenkasse getreu dem Gesetz pro Monat für lächerliche 650 € verlangte, die er zu spät bezahlt hatte. Der Restaurator zahlte aber nur einen Säumniszuschlag von einem Prozent pro Monat, wie er bei den Finanzämter üblich ist und wie ihn auch die Kranken-
kassen von Arbeitgebern erheben, die die einbehaltenen Beiträge zu spät überweisen. Gegen die fünf Prozent, die seine Anwältin als "strafbaren Wucher" bezeichnete, klagte er – und ging bis vor das Bundessozialgericht (BSG).

Das wies nach einem Bericht der Nachrichtenagentur afp seine Klage am 29. August ab, da Verzugszinsen in dieser Höhe noch "im weitreichenden sozialpolitischen Entschei-
dungsspielraum"
des Gesetzgebers lägen. Bei einem Zu-
schlag in dieser Höhe handelt es sich für das BSG nämlich

um ein "sachlich gerechtfertigtes Druckmittel", da die Kassen säumige Zahler ja heutzutage nicht mehr rauswerfen dürften und ihnen die nötigsten Leistungen auch ohne Beitrags-
zahlung weiter gewähren müssten.

Weil solche Befürchtungen schon in der Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Krankenversicherungspflicht aufgekommen waren, hatte der Bundestag im § 186 des 5. Sozialgesetzbuches bestimmt, dass die Kassen für solche Fälle in ihrer Satzung festlegen müssten, "dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzu-zahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann". In der Praxis hat bisher jedoch kaum eine Krankenkasse gegenüber Beitragsschuldnern solche Kulanz gezeigt; stattdessen knallt man ihnen zusätzlich ruinöse Säumniszuschläge auf.

Meine Meinung dazu:

 

Gesetze werden von Menschen gemacht, die sich manchmal eben auch von Lobbyisten beeinflussen lassen. Diese Art der Abzocke mit Wucherzinsen halte ich aber für verfassungs-widrig und sollte schnellstens geändert werden.

 

Die Rechtssprechung dazu vom BSG war nur Murks und ist

für unseren deutschen Sozialstaat eine Schande.

 

Die AEP fordert die Einrichtung einer staatlichen Kranken-
kasse. In diese Krankenkasse können die Milliarden an Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen fließen.

 

 

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